Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

„Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den in der Zeit vom 01.01 bis 30.06.2006 erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben (siehe beigefügte Anlage 1).

Sollübertragungen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze lagen im Berichtszeitraum nicht vor. Deshalb ist hier keine Aufstellung vorhanden (üblicherweise Anlage 2).“

 

 

 

Günter Scheib