„Der Rat der Stadt
nimmt Kenntnis von den in der Zeit vom 01.01 bis 30.06.2006 erteilten Genehmigungen
zur Leistung von unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben (siehe beigefügte
Anlage 1).
Sollübertragungen
oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze lagen im Berichtszeitraum nicht vor.
Deshalb ist hier keine Aufstellung vorhanden (üblicherweise Anlage 2).“
Günter Scheib