Sitzung: 20.09.2006 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/115
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Aufhebung
der Satzung zur Veränderungssperre Nr. 44 vom 27.04.2005.
Von der Veränderungssperre Nr. 44 ist
folgender Planbereich betroffen:
Das Plangebiet wird begrenzt im Osten durch
die Ohligser Straße und die Grenzstraße, im Süden durch die Walder Straße, im
Westen durch die Max-Volmer-Straße sowie die Westgrenze der Flurstücke 2415,
2540Â und West- und Nordgrenze des
Flurstückes 2548 (alle in Flur 65) und im Norden durch den Weg Kalstert.
Aufgrund der
Änderung des grundlegenden Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des bebauungsplanes
Nr. 231und auf Grund der Einleitung neuer Bauleitplan-Verfahren in dem Bereich
ist die Veränderungssperre Nr. 44 aufzuheben.“
(G. Scheib)