Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Aufhebung der Satzung zur Veränderungssperre Nr. 44 vom 27.04.2005.

 

Von der Veränderungssperre Nr. 44 ist folgender Planbereich betroffen:

 

Das Plangebiet wird begrenzt im Osten durch die Ohligser Straße und die Grenzstraße, im Süden durch die Walder Straße, im Westen durch die Max-Volmer-Straße sowie die Westgrenze der Flurstücke 2415, 2540  und West- und Nordgrenze des Flurstückes 2548 (alle in Flur 65) und im Norden durch den Weg Kalstert.

 

Aufgrund der Änderung des grundlegenden Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des bebauungsplanes Nr. 231und auf Grund der Einleitung neuer Bauleitplan-Verfahren in dem Bereich ist die Veränderungssperre Nr. 44 aufzuheben.“

 

 

 

 

(G. Scheib)