Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss Kenntnis von der vorläufigen Unterschutzstellung gem. § 4 Denkmalschutzgesetz NRW des von den geplanten Umgestaltungsmaßnahmen betroffenen Bereiches des „Alten Marktes“ in Hilden und beschließt die vorläufige Eintragung als Bodendenkmal in die Denkmalliste.