Sitzung: 20.09.2006 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 60/047
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss Kenntnis von der vorläufigen
Unterschutzstellung gem. § 4 Denkmalschutzgesetz NRW des von den geplanten
Umgestaltungsmaßnahmen betroffenen Bereiches des „Alten Marktes“ in Hilden und
beschließt die vorläufige Eintragung als Bodendenkmal in die Denkmalliste.