Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden stellt nach Vorberatung durch den Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz die Gültigkeit des Ergebnisses der Kommunalwahl 2009 fest.