Sitzung: 10.11.2009 Wahlprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 10/006
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden stellt nach Vorberatung durch den Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz die Gültigkeit des Ergebnisses der Kommunalwahl 2009 fest.