Sitzung: 28.10.2009 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 20/002
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt - vorbehaltlich der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung
der Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden mbH - § 8
Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages wie folgt zu ändern:
           „Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern.
Eines dieser Mitglieder ist der Bürger-
        meister der Stadt Hilden oder ein von
ihm benannter Dritter. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden vom Rat der
Stadt Hilden benannt. Sachverständige
und Auskunftspersonen können zur Beratung hinzugezogen werden.“