Beschluss: s. Niederschrift

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt:

Die Stadt Hilden als Schulträger übernimmt für Kinder von Bezieherinnen und Beziehern von ALG II den anfallenden Elternanteil für die Beschaffung der Schulbücher für das Schuljahr 2006/2007“.

 

Begründung:

Nach geltendem Schulgesetz entfällt für Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) dieser Eigenanteil.

Empfängerinnen und Empfänger von ALG II –müssen laut Schulgesetz- mit dem kommenden Schuljahr diesen Betrag aber selbst tragen.

Damit überlässt die Landesregierung den Kommunen die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe ALG II-Familien Büchergeld erhalten.

Übernimmt der Schulträger diese Kosten nicht, ist zu befürchten, dass einigen Kindern im kommenden Schuljahr nicht alle Schulbücher zur Verfügung stehen werden.

 

       Rm. Alkenings/SPD stimmte dem Dringlichkeitsantrag unter der Voraussetzung zu, dass dieser Zuschuss den ALG II Empfängern durch die Agentur für Arbeit nicht angerechnet wird und stellte an die Verwaltung den Ergänzungsantrag zu prüfen, ob ein solcher Zuschuss den ALG II Empfängern angerechnet wird.

 

       Rm. Schlottmann/CDU sprach sich gegen eine grundsätzliche Übernahme der Kosten aus und stellte hierzu einen entsprechenden Antrag. Um in der Sache zu helfen, beabsichtige die Frauenunion eine Gebrauchtbuchbörse nach den Sommerferien zu organisieren.

 

       Nach einer längeren Aussprache an der sich die Rm. Joseph/FDP, Weinrich/BA, Horzella/dUH und Dahm-Korte/BA sowie der Sozialdezernent beteiligten, ließ der Bürgermeister abstimmen:

 

       Für den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Ergänzung von Rm. Alkenings/SPD ergaben sich 26-Ja Stimmen,

       für den Antrag von Rm. Schlottmann/CDU ergaben sich 18-Ja Stimmen

Damit fasst der Rat folgenden Beschluss:


Die Stadt Hilden als Schulträger übernimmt für Kinder von Bezieherinnen und Beziehern von ALG II den anfallenden Elternanteil für die Beschaffung der Schulbücher für das Schuljahr 2006/2007“ unter der Voraussetzung, dass diese „Zuwendung“ nicht von der Agentur für Arbeit angerechnet wird.