Beschluss: s. Niederschrift

-             zu Punkt 1der SV 60/042

                       mit 35-Ja Stimmen (CDU, SPD, Grüne) gegen 9-Nein Stimmen (BA, FDP, dUH)       folgendem Beschluss:

 

                    1. Der Errichtung von fünf Stelen - Anlage 2 – für die Bereiche Kultur und Stadt-marketing mit einem Kostenaufwand von € 50.000 an den Standorten gem. Anlage 1 wird zugestimmt.

 Kosten für Anschaffung und Ersatzbeschaffung sowie Unterhaltung und Wartung der
 Stelen werden von der Stadt Hilden übernommen.

 

Um eine Realisierung noch im Jahre 2006 zu ermöglichen, werden die Kosten für die Erstanschaffung in Höhe von  € 50.000 außerplanmäßig bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt mittels Entnahme aus der Rücklage 

(Haushaltsstelle 9100.000.3100).

                 

      Die Bestückung der Stelen mit Plakaten ist zwischen Kulturverwaltung und
      Stadtmarketing GmbH abzustimmen und erfolgt dann nach dem abgestimmten Plan
      durch die Stadtmarketing GmbH.

-     zu Punkt 2a der SV 60/042

mit 35-Ja Stimmen (CDU, SPD, dUH, Rm.  Vogel/Grüne) gegen 7-Nein Stimmen

(BA, FDP) und 2 Enthaltungen  (Rm. Reitz/Grüne, Rm. Bartel/Grüne) folgenden                            Beschluss:

 

                     2.  Alternative a.

Die Planung für den Bereich der Hildener Vereine und Verbände Dreiecksständer nach Anlage 3 mit einem Aufwand von € 15.000 an den Standorten gem. Anlage 1

zu errichten, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 Die Kosten für die Erstanschaffung und Ersatzbeschaffung der Dreiecksständer

 ebenso wie die Personalkosten und die sonstigen Unterhaltungskosten werden von

 der Stadtmarketing GmbH übernommen.

 

Der Betrieb (Bestückung mit Plakaten, Unterhaltung) erfolgt ebenfalls durch die Stadtmarketing GmbH gegen eine Nutzungsgebühr von 0,50 € pro Seite - DIN A1 -.

Zur Unterstützung dieses Vorhabens wird die Werbung mittels Dreiecksständer als Sondernutzung auf den in der Anlage 1 schraffiert dargestellten öffentlichen Verkehrsflächen  nicht mehr zugelassen.

 

Von diesem Verbot ausgenommen sind a.) die Wahlwerbung der politischen Parteien vor den jeweiligen Wahlen, sowie b.) die Werbung Hildener Vereine und Verbände

mit Dreiecksständern aus hochwertigen Materialien ( insbes. Edelstahl, Aluminium ).

 

Diese Änderungen sind in eine Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen   

Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der

Stadt Hilden aufzunehmen.

-     zu Punkt 3 der SV 60/042 mit 33-Ja Stimmen (CDU, SPD, Rm. Vogel/Grüne) gegen     9-Nein Stimmen (BA, FDP, dUH) und 2 Enthaltungen (Rm. Reitz/Grüne, Rm.           Bartel/Grüne) folgenden Beschluss:

      3. Die als Anlage 4 beigefügte  Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen   

                       Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der

                       Stadt Hilden wird beschlossen.

 

 

             Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”