- Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â zu Punkt 1der SV 60/042
                      mit 35-Ja Stimmen (CDU,
SPD, Grüne) gegen 9-Nein Stimmen (BA, FDP, dUH)      folgendem Beschluss:
                   1. Der Errichtung von fünf Stelen - Anlage 2 – für die
Bereiche Kultur und Stadt-marketing mit einem Kostenaufwand von € 50.000 an den
Standorten gem. Anlage 1 wird zugestimmt.
 Kosten für Anschaffung und Ersatzbeschaffung
sowie Unterhaltung und Wartung der
 Stelen werden von der Stadt Hilden
übernommen.
Um
eine Realisierung noch im Jahre 2006 zu ermöglichen, werden die Kosten für die
Erstanschaffung in Höhe von € 50.000
außerplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt mittels Entnahme aus der
RücklageÂ
(Haushaltsstelle 9100.000.3100).
                Â
     Die
Bestückung der Stelen mit Plakaten ist zwischen Kulturverwaltung und
     Stadtmarketing GmbH abzustimmen und
erfolgt dann nach dem abgestimmten Plan
     durch die Stadtmarketing GmbH.
- Â Â Â zu Punkt
2a der SV 60/042
mit 35-Ja
Stimmen (CDU, SPD, dUH, Rm. Vogel/Grüne)
gegen 7-Nein Stimmen
(BA, FDP) und 2
Enthaltungen (Rm. Reitz/Grüne, Rm.
Bartel/Grüne) folgenden                          Beschluss:
                    2. Alternative a.
Die
Planung für den Bereich der Hildener Vereine und Verbände Dreiecksständer nach
Anlage 3 mit einem Aufwand von € 15.000 an den Standorten gem. Anlage 1
zu
errichten, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
 Die Kosten für die Erstanschaffung und
Ersatzbeschaffung der Dreiecksständer
 ebenso wie die Personalkosten und die
sonstigen Unterhaltungskosten werden von
 der Stadtmarketing GmbH übernommen.
Der
Betrieb (Bestückung mit Plakaten, Unterhaltung) erfolgt ebenfalls durch die
Stadtmarketing GmbH gegen eine Nutzungsgebühr von 0,50 € pro Seite - DIN A1 -.
Zur
Unterstützung dieses Vorhabens wird die Werbung mittels Dreiecksständer als
Sondernutzung auf den in der Anlage 1 schraffiert dargestellten öffentlichen Verkehrsflächen nicht mehr zugelassen.
Von
diesem Verbot ausgenommen sind a.) die Wahlwerbung der politischen Parteien vor
den jeweiligen Wahlen, sowie b.) die Werbung Hildener Vereine und Verbände
mit
Dreiecksständern aus hochwertigen Materialien ( insbes. Edelstahl, Aluminium ).
Diese Änderungen sind in
eine Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen  Â
Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der
Stadt
Hilden aufzunehmen.
- Â Â Â zu Punkt 3 der SV 60/042 mit 33-Ja Stimmen (CDU, SPD,
Rm. Vogel/Grüne) gegen    9-Nein Stimmen
(BA, FDP, dUH) und 2 Enthaltungen (Rm. Reitz/Grüne, Rm.          Bartel/Grüne) folgenden Beschluss:
     3. Die als Anlage 4
beigefügte Änderungsverordnung zur
Ordnungsbehördlichen  Â
                     Â
Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
in der
                     Â
Stadt Hilden wird beschlossen.
            Der Bürgermeister wird beauftragt,
das Weitere zu veranlassen.â€