Sitzung: 21.06.2006 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 4
Vorlage: WP 04-09 SV 20/074
„Die Stadt Hilden beschließt eine
Schadensersatzklage gegen Herrn Koch nicht einzureichen und
Klage gegen die Frankfurter Sparkasse AG zu
erheben.
Die benötigte Mittel von 72.000,- € werden
überplanmäßig bei Hhst. 0230.6500 „Prozess-/Rechtsbeistandskosten“
bereitgestellt.
Deckung: Mehreinnahmen bei Hhst. 9000.0030
„Gewerbesteuer“.“