Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 4

 

 

„Die Stadt Hilden beschließt eine Schadensersatzklage gegen Herrn Koch nicht einzureichen und

Klage gegen die Frankfurter Sparkasse AG zu erheben.

Die benötigte Mittel von 72.000,- € werden überplanmäßig bei Hhst. 0230.6500 „Prozess-/Rechtsbeistandskosten“ bereitgestellt.

Deckung: Mehreinnahmen bei Hhst. 9000.0030 „Gewerbesteuer“.“