Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss
der Stadt Hilden stellt gem. §§ 34 und 46 b KWahlG das Ergebnis der Wahlen des
Bürgermeisters und des Stadtrats fest.
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss
der Stadt Hilden stellt gem. §§ 34 und 46 b KWahlG das Ergebnis der Wahlen des
Bürgermeisters und des Stadtrats fest.