Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegenden Richtlinien über die Gewährung einer städtischen Zuwendung zur Erhaltens-/ Denkmalpflege (Anlage 1) werden hiermit beschlossen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.