Sitzung: 20.04.2005 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/047
Beschlussvorschlag:
"Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung
der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106 gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 23.09.2004 (BGBL I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt
im Bereich zwischen Herderstraße, Stockshausstraße, Gerresheimer Straße und Auf
dem Sand.
Mit der Änderung
soll die Einschränkung der im ausgewiesenen Gewerbegebiet zulässigen bzw. nicht
zulässigen Nutzungen erreicht werden. Insbesondere sollen Spielhallen und
sonstige Vergnügungsstätten in Teilen des Plangebietes sowie zentrenrelevanter
Einzelhandel, Bordelle und sonstige Eros-Einrichtungen und eigenständige
Transportunternehmen ohne Zusammenhang mit einem Produktionsunternehmen ausgeschlossen
werden."