Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

"Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106 gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBL I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt im Bereich zwischen Herderstraße, Stockshausstraße, Gerresheimer Straße und Auf dem Sand.

 

Mit der Änderung soll die Einschränkung der im ausgewiesenen Gewerbegebiet zulässigen bzw. nicht zulässigen Nutzungen erreicht werden. Insbesondere sollen Spielhallen und sonstige Vergnügungsstätten in Teilen des Plangebietes sowie zentrenrelevanter Einzelhandel, Bordelle und sonstige Eros-Einrichtungen und eigenständige Transportunternehmen ohne Zusammenhang mit einem Produktionsunternehmen ausgeschlossen werden."