Beschluss: vertagt

Antragstext:

 

In Folge des Erlasses „Sperrungen von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen“ des Landesumwelt- und Verkehrsministeriums NRW, wird die Verwaltung mit einer entsprechenden Konzepterstellung für jede infrage kommende Schule beauftragt. Straßen im Umkreis von Grundschulen sind demnach zeitweise vor Beginn und am Ende des Schulunterrichts für den Autoverkehr zu sperren oder die Durchfahrt durch Sperrelemente zu verhindern, um die Sicherheit der Schulkinder zu gewährleisten. Verschiedene Konzepte dienen hierbei dazu, den unterschiedlichen Verkehrssituationen Rechnung zu tragen.

Bei Nicht-Umsetzbarkeit sind weitere durch den Erlass ermöglichte Alternativen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor Schulen zu prüfen.