Sitzung: 15.03.2006 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/100
Beschlussvorschlag:
1.      Der
Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 29.03.1995 über die Aufstellung der 17.
Änderung des Flächennutzungsplanes.
2.      Der
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt die erneute Aufstellung
der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand der erweiterten Hildener
Innenstadt und erstreckt sich von der Bahnhofsallee bis zur Hülsenstraße. Es
wird begrenzt im Westen durch die Bahntrasse Düsseldorf-Opladen-Köln, im Norden
durch die Hülsenstraße, im Osten durch die „Alte Ellerstraße“ und durch die
Südwestgrenzen der Flurstücke 353, 365, 377, 383 und 384 (alle in Flur 51 der
Gemarkung Hilden) sowie im Süden durch eine gedachte Linie zwischen der
Schillerstraße und der Bahntrasse.
Mit der Planung sollen Flächen, die bisher im Flächennutzungsplan als „Flächen für Bahnanlagen“ ausgewiesen sind, in Mischgebiet (MI), Gewerbegebiet (GE), Wohnbaufläche (W) und Grünfläche umgewandelt werden.“