Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 29.03.1995 für den Bebauungsplan Nr. 228.

 

 

2.       Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 228 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt am westlichen Rand der erweiterten Hildener Innenstadt und erstreckt sich von der Bahnhofsallee bis zur Hülsenstraße. Es wird begrenzt im Westen durch die Bahntrasse Düsseldorf-opladen-Köln, im Norden durch die Hülsenstraße, im Osten durch die „Alte Ellerstraße“ und durch die Südwestgrenzen der Flurstücke 353, 365, 377, 383 und 384 (alle in Flur 51 der Gemarkung Hilden) sowie im Süden durch eine gedachte Linie zwischen der Schillerstraße und der Bahntrasse.

 

Mit der Planung sollen Flächen, die bisher im Flächennutzungsplan als „Flächen für Bahnanlagen“ ausgewiesen sind, in Mischgebiet (MI), Gewerbegebiet (GE), Besonderes Wohngebiet (WB) und Grünfläche umgewandelt und damit für eine wirtschaftlich-gewerbliche Nutzung vorbereitet und/oder gesichert werden.