Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

die Aufstellung der 55. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich Salzmannweg / Bruchhauser Weg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I S. 394) geändert worden ist.

 

Das rund 4.600 m² große Plangebiet umfasst in der Gemarkung Hilden, Flur 19 den deutlich überwiegenden Teil des Flurstücks 255 und einen kleinen Teil des Flurstücks 254. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist der beigefügten Karte zu entnehmen.

 

Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer mehrgruppigen Kindertagesstätte (Kita) am Standort zu schaffen. Durch die 55. Flächennutzungsplanänderung sollen die bislang als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatztyp AB und Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken dargestellten Bereiche im Plangebiet in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ umgewandelt werden.