Sitzung: 10.04.2024 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: WP 20-25 SV 61/162
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
die Aufstellung der 55. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich
Salzmannweg / Bruchhauser Weg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I S. 394)
geändert worden ist.
Das rund 4.600 m² große Plangebiet umfasst in der Gemarkung Hilden, Flur
19 den deutlich überwiegenden Teil des Flurstücks 255 und einen kleinen Teil
des Flurstücks 254. Die genaue
Abgrenzung des Plangebietes ist der beigefügten Karte zu entnehmen.
Ziel des
Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung einer mehrgruppigen Kindertagesstätte (Kita) am Standort zu
schaffen. Durch die 55. Flächennutzungsplanänderung sollen die bislang als öffentliche
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatztyp AB und Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken
dargestellten Bereiche im Plangebiet in eine Fläche für den Gemeinbedarf mit
der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“
umgewandelt werden.