Sitzung: 13.03.2024 Rat der Stadt Hilden
Rm Joseph/FDP verlas folgende Anfrage:
„Die Verwaltung wird gebeten folgenden Sachverhalt zu prüfen und die
Fragen schriftlich zu beantworten:
Einem Bericht der ARD-Sendung „Kontraste“ vom 22.02.2024 zu Folge,
haben Journalisten einen Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen aufgedeckt.
Hierbei wird eine Gesetzeslücke ausgenutzt, wonach die Vaterschaft ohne weitere
Voraussetzungen anerkannt werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich
bei dem Anerkennenden um den leiblichen Vater oder den tatsächlichen
Lebenspartner der Mutter handelt. Eine Höchstgrenze für die Anerkennung gibt es
nicht.
Worin besteht der Missbrauch?
Kann der Vater nicht für den Unterhalt des anerkannten Kindes
aufkommen, werden die Unterhaltungszahlungen von den
Sozialkassen/Familienkassen übernommen. Einzige Voraussetzung ist, dass der
Vater die deutsche Staatsbürgerschaft innehat. So haben die ARD-Journalisten in
Zusammenarbeit mit der Sicherheitskooperation Ruhr Fälle aufgedeckt, in denen eine
Person bis zu 20 Kinder anerkennt und anschließend nicht für den Unterhalt
aufkommt. Bei den sog. „Scheinvaterschaften“ handelt es sich in den meisten
Fällen um Personen mit Migrationshintergrund, die teilweise im Ausland leben.
Das Innenministerium geht von ca. 5000 Fällen in Deutschland aus. Der Schaden
für die Sozialkassen – und damit die kommunalen Haushalte - beläuft sich dabei
auf schätzungsweise ca. 150 Millionen Euro. Besonders besorgniserregend
erscheint dabei der Verdacht, dass sich die Väter für die Anerkennung von den
jeweiligen Müttern bezahlen lassen. Dabei handelt es sich um Mütter, die
hierdurch die Chance auf einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland
sehen.
Denn neben der Belastung der städtischen
Sozialkassen durch die Übernahme der Unterhaltskosten (Unterhaltsvorschuss),
bilden diese Vaterschaftsanerkennungen die Grundlage für einen weitreichenden
Familiennachzug. Durch die anerkannte Vaterschaft ist das Kind in der Lage,
weitere Familienangehörige im Ausland mit einem Aufenthaltstitel zu versorgen.
Die Behörden sprechen vor diesem Hintergrund von sog. „Ankerkindern“. Über den
Aufenthaltsstatus erhalten die jeweiligen Personen Ansprüche auf weitreichende
Sozialleistungen.
Fest steht jedoch auch, dass ein entsprechender Missbrauch durch eine
konsequente Datenabfrage der Jugendämter verhindert werden kann. Vor diesem
Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
·
Ist der Hildener Verwaltung ein solcher Missbrauch von
Vaterschaftsanerkennungen bekannt?
·
Falls ja, um wie viele Fälle handelt es sich in
Hilden?
·
Durch Abgleich der Daten mit anderen Ämtern und
Behörden der Nachbargemeinden in NRW und bundesweit, können solche
Missbrauchsversuche im Vorfeld erkannt werden. Werden die Daten von der
Hildener Verwaltung vor Ausstellung der Vaterschaftsanerkennung mit anderen
Ämtern und Behörden abgeglichen?“