Rm Joseph/FDP verlas folgende Anfrage:

 

„Die Verwaltung wird gebeten folgenden Sachverhalt zu prüfen und die Fragen schriftlich zu beantworten:

 

Einem Bericht der ARD-Sendung „Kontraste“ vom 22.02.2024 zu Folge, haben Journalisten einen Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen aufgedeckt. Hierbei wird eine Gesetzeslücke ausgenutzt, wonach die Vaterschaft ohne weitere Voraussetzungen anerkannt werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Anerkennenden um den leiblichen Vater oder den tatsächlichen Lebenspartner der Mutter handelt. Eine Höchstgrenze für die Anerkennung gibt es nicht.

 

Worin besteht der Missbrauch?

Kann der Vater nicht für den Unterhalt des anerkannten Kindes aufkommen, werden die Unterhaltungszahlungen von den Sozialkassen/Familienkassen übernommen. Einzige Voraussetzung ist, dass der Vater die deutsche Staatsbürgerschaft innehat. So haben die ARD-Journalisten in Zusammenarbeit mit der Sicherheitskooperation Ruhr Fälle aufgedeckt, in denen eine Person bis zu 20 Kinder anerkennt und anschließend nicht für den Unterhalt aufkommt. Bei den sog. „Scheinvaterschaften“ handelt es sich in den meisten Fällen um Personen mit Migrationshintergrund, die teilweise im Ausland leben. Das Innenministerium geht von ca. 5000 Fällen in Deutschland aus. Der Schaden für die Sozialkassen – und damit die kommunalen Haushalte - beläuft sich dabei auf schätzungsweise ca. 150 Millionen Euro. Besonders besorgniserregend erscheint dabei der Verdacht, dass sich die Väter für die Anerkennung von den jeweiligen Müttern bezahlen lassen. Dabei handelt es sich um Mütter, die hierdurch die Chance auf einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland sehen.

 

Denn neben der Belastung der städtischen Sozialkassen durch die Übernahme der Unterhaltskosten (Unterhaltsvorschuss), bilden diese Vaterschaftsanerkennungen die Grundlage für einen weitreichenden Familiennachzug. Durch die anerkannte Vaterschaft ist das Kind in der Lage, weitere Familienangehörige im Ausland mit einem Aufenthaltstitel zu versorgen. Die Behörden sprechen vor diesem Hintergrund von sog. „Ankerkindern“. Über den Aufenthaltsstatus erhalten die jeweiligen Personen Ansprüche auf weitreichende Sozialleistungen.

Fest steht jedoch auch, dass ein entsprechender Missbrauch durch eine konsequente Datenabfrage der Jugendämter verhindert werden kann. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

 

·        Ist der Hildener Verwaltung ein solcher Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen bekannt?

·        Falls ja, um wie viele Fälle handelt es sich in Hilden?

·        Durch Abgleich der Daten mit anderen Ämtern und Behörden der Nachbargemeinden in NRW und bundesweit, können solche Missbrauchsversuche im Vorfeld erkannt werden. Werden die Daten von der Hildener Verwaltung vor Ausstellung der Vaterschaftsanerkennung mit anderen Ämtern und Behörden abgeglichen?“