Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Modifizierter Beschlussvorschlag (Ergänzungen kursiv dargestellt):

 

1.    Der Rat der Stadt Hilden beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens des 3. NKF Weiterentwicklungsgesetzes NRW (3. NKFWG NRW), die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit ihren Anlagen einschließlich des Stellenplans 2024 als Anlage zum Haushaltsplan.

 

2.    Der Rat der Stadt Hilden beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens des 3. NKF Weiterentwicklungsgesetzes NRW (3. NKFWG NRW), den Ausgleich der Jahresfehlbeträge in den Jahren der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung durch Vortrag zu erreichen, soweit der Ausgleich nicht durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage erreicht werden kann.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorbericht gemäß Haushaltsplanentwurf entsprechend der so geänderten Haushaltssatzung mit ihren Anlagen fortzuschreiben und den Haushaltsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.