Sitzung: 13.03.2024 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 20-25 SV 20/189
Modifizierter Beschlussvorschlag (Ergänzungen kursiv dargestellt):
1.
Der Rat der Stadt Hilden beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens des 3. NKF
Weiterentwicklungsgesetzes NRW (3. NKFWG NRW), die
als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit ihren Anlagen einschließlich des
Stellenplans 2024 als Anlage zum Haushaltsplan.
2.
Der Rat der Stadt Hilden beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens des 3. NKF
Weiterentwicklungsgesetzes NRW (3. NKFWG NRW), den Ausgleich der
Jahresfehlbeträge in den Jahren der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
durch Vortrag zu erreichen, soweit der Ausgleich nicht durch Entnahme aus der
Ausgleichsrücklage erreicht werden kann.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Vorbericht gemäß Haushaltsplanentwurf
entsprechend der so geänderten Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
fortzuschreiben und den Haushaltsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung
vorzulegen.