Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt und der Rat der Stadt Hilden beschließt die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 13.09.2023 zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022.

 

Der Rat stellt ferner fest, dass die in § 116a Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) festgelegten Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 nicht vorliegen und demnach ein Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2022 zu erstellen ist.