Sitzung: 09.03.2005 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/038
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden ordnet nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss zur Sicherung der
Planung die Veränderungssperre Nr. 44 gem. §§ 16 und 17 Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung für folgenden
Bereich an:
Das Plangebiet wird begrenzt im Osten durch die Ohligser Straße und die
Grenzstraße, im Süden durch die Walder Straße, im Westen durch die
Max-Volmer-Straße sowie die Westgrenze der Flurstücke 2415, 2540  und West- und Nordgrenze des Flurstückes 2548
(alle in Flur 65) und im Norden durch den Weg Kalstert.
Deshalb beschließt
der Rat die in vollem Wortlaut vorgelegte Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre.“