Sitzung: 14.02.2024 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 20-25 SV 20/182
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
empfiehlt und der Rat der Stadt Hilden beschließt die Aufhebung des
Ratsbeschlusses vom 13.09.2023 zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung
eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022.
Der Rat stellt ferner fest, dass die in §
116a Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) festgelegten Voraussetzungen für die
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das
Haushaltsjahr 2022 nicht vorliegen und demnach ein Gesamtabschluss für das
Haushaltsjahr 2022 zu erstellen ist.