Sitzung: 31.01.2024 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 20-24 SV 61/156
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der
Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis.
Er beschließt,
dass im Jahr 2024 folgende Bauleitplanverfahren von der Stadtverwaltung mit
Vorrang bearbeitet werden sollen:
1. 54. Änderung des Flächennutzungsplans für
den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach
2. Bebauungsplan
Nr. 59A für den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach
3. Bebauungsplan
Nr. 67C für den Bereich Itterstraße/Neustraße mit der ggfs. dazu-
gehörigen
Änderung des Flächennutzungsplans
4. Bebauungsplan Nr. 139 A für den Bereich Hofstraße 150 inkl.
Hintergelände
5. Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich Walder
Straße/Kirchhofstraße
6. Bebauungsplan
Nr. 248 für den Bereich Ohligser Weg/Narzissenweg
7. Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich
Gerhart-Hauptmann-Hof/St.-Konrad-Allee
8. Bebauungsplan Nr. 266 für den Bereich
südlich der Düsseldorfer Straße, zwischen den Einmündungen der Liebigstraße im
Osten und der Grabenstraße im Westen