Sitzung: 14.02.2024 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: WP 20-25 SV 20/184
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Stadt Hilden, den Haushalt 2024
durch Inanspruchnahme des im Entwurf des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz
Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW) enthaltenen neuen Instrumentes
„Verlustvortrag“ aufzustellen, um die tatsächlichen Entnahmen aus der
allgemeinen Rücklage in der Haushaltssatzung und in der mittelfristigen
Finanzplanung auf Basis der in den geprüften Jahresabschlüssen festgestellten
IST-Ergebnisse darstellen zu können.