Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat der Stadt Hilden, den Haushalt 2024 durch Inanspruchnahme des im Entwurf des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW) enthaltenen neuen Instrumentes „Verlustvortrag“ aufzustellen, um die tatsächlichen Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage in der Haushaltssatzung und in der mittelfristigen Finanzplanung auf Basis der in den geprüften Jahresabschlüssen festgestellten IST-Ergebnisse darstellen zu können.