Der Sozialausschuss nahm die Ausführungen
der Verwaltung zur Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII),
dem Wohngeld (WoGG), dem Unterhaltsvorschuss (UVG) und den Leistungen nach dem
Bildungs- und Teilhabepakets NRW (BuT) für die Jahre 2021 bis 2023 sowie einen
Ausblick auf das Jahr 2024 zur Kenntnis.