Sitzung: 31.01.2024 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: Antrag mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 13, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 20-25 SV 61/152
Antragstext:
Die CDU Fraktion im Rat der Stadt Hilden
beantragt den städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 64B für die
Grundstücke Schalbruch 32-36 wie folgt zu ändern:
Die Bebauung an der Straße Schalbruch mit einem
Mehrfamilienhaus im WA1 soll um ein Vollgeschoss erweitert werden und somit in
der Festsetzung 2.2 die WHmax. auf 8,80 m und die FHmax. auf 13.40 m geändert
werden. Im hinteren Grundstücksbereich WA2 soll nur die Bebauung mit
eingeschossigen Bungalows vorgesehen werden. In der Festsetzung 2.3 wird somit
die GHmax. mit 4,0 m festgelegt. Weiterhin sind die Festsetzungen 2.2 und 2.3
jeweils um folgenden Satz zu ergänzen: Die maximale First- (nur in Festsetzung
2.2) bzw. Gebäudehöhe (nur in Festsetzung 2.3) kann durch Aufbauten für Anlagen
der technischen Gebäudeausrüstungen und zur Nutzung erneuerbarer Energien um
bis zu 1,5 m überschritten werden