Beschluss: Antrag mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 13, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Antragstext:

 

Die CDU Fraktion im Rat der Stadt Hilden beantragt den städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 64B für die Grundstücke Schalbruch 32-36 wie folgt zu ändern:

 

Die Bebauung an der Straße Schalbruch mit einem Mehrfamilienhaus im WA1 soll um ein Vollgeschoss erweitert werden und somit in der Festsetzung 2.2 die WHmax. auf 8,80 m und die FHmax. auf 13.40 m geändert werden. Im hinteren Grundstücksbereich WA2 soll nur die Bebauung mit eingeschossigen Bungalows vorgesehen werden. In der Festsetzung 2.3 wird somit die GHmax. mit 4,0 m festgelegt. Weiterhin sind die Festsetzungen 2.2 und 2.3 jeweils um folgenden Satz zu ergänzen: Die maximale First- (nur in Festsetzung 2.2) bzw. Gebäudehöhe (nur in Festsetzung 2.3) kann durch Aufbauten für Anlagen der technischen Gebäudeausrüstungen und zur Nutzung erneuerbarer Energien um bis zu 1,5 m überschritten werden