Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis von der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Friedhöfe für das Jahr 2024 und beschließt den folgenden Nachtrag zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996:

 

 

31. Nachtrag vom ______________ zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996

 

Aufgrund von § 4 des Bestattungsgesetzes NRW und § 7 Abs. 2 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 12.12.2023 folgende Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (31. Nachtrag) beschlossen:

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung vom 20.06.1996 für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) wird wie folgt geändert:

 

Der gemäß § 1 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung zu dieser Satzung gehörende Gebührentarif erhält folgende Fassung:

 

 

 

 

Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden vom 20.06.1996

 

Tarif-

stelle/Nr.

Gegenstand

Gebühr €

Erwerb des Nutzungsrechts an Grabstellen

1

Reihen- u. Wahlgräber

1.1

Reihengräber für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr - Kindergräber (15 Jahre Ruhezeit)

155

 

1.1.2

anonyme Reihengräber für Kinder bis zum vollendeten

5. Lebensjahr - Kindergräber (15 Jahre Ruhezeit)

155

1.1.3

Sternenkinder

85

1.2

Reihengräber für Personen über 5 Jahre (20 Jahre Ruhezeit)

184

1.2.2

anonyme Reihengräber für Personen über 5 Jahre

(20 Jahre Ruhezeit)

184

1.3

Wahlgräber - je Stelle - (30 Jahre Nutzungsrecht)

1.043

1.4

Wahlgräber als Tiefengräber (30 Jahre Nutzungsrecht)

1.402

1.5

Nachträgliche Herrichtung einer Wahlgrabstelle als Tiefengrab

für jedes Jahr der Ruhefrist (aufgerundet auf volle Jahre) 1/60 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.4

1.6

Pflegefreie Reihengräber ab vollendetem 5. Lebensjahr (20 Jahre Ruhezeit)

 979

2

Urnengräber

2.1.1

Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit)

176

2.1.2

anonyme Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit)

176

2.2

Urnenwahlgräber (30 Jahre Nutzungsrecht)

585

2.3

Aschestreufeld (20 Jahre Ruhezeit)

482

2.4

Baumbestattungen (20 Jahre Ruhezeit)

518

2.5

Baumbestattungen (30 Jahre Nutzungsrecht)

701

2.6

Urnenwand (20 Jahre Ruhezeit)

1.498

2.7

Urnenwand (30 Jahre Nutzungsrecht)

1.749

2.8

Urnenerdkammer (20 Jahre Ruhezeit)

1.325

2.9

Urnenerdkammer (30 Jahre Nutzungsrecht)

1.575

2.10

Begräbniswald

657

2.11

Urnenhof NF (20 Jahre Ruhezeit)

1.668

2.12

Urnenhof NF (30 Jahre Nutzungszeit)

1.872

 

3

 

Sonstige Erwerbskosten

3.1

Wiedererwerb

die jeweils volle Gebühr nach Tarifstelle 1

3.2

Verlängerung des Nutzungsrechts

Unter Beachtung der Ruhezeit (§ 10 der Friedhofssatzung) für jedes Jahr der Verlängerung (aufgerundet auf volle Jahre) 1/30 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.3, 1.4, 2.2, 2.5, 2.7 oder 2.9

3.3

entfällt

 

3.4

entfällt

 

4

Grabbereitung:

(Eingeschlossen sind Grabanfertigung, Grabausschmückung, Grabschließung und Kranzüberführung)

4.1

Reihengräber für Kinder bis zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber

124

4.1.1

Anonyme Reihengräber für Kinder bis zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber

124

4.1.2

Sternenkinder

41

4.2

Reihengräber für Personen über 5 Jahre

471

4.2.1

Anonyme Reihengräber für Personen über 5 Jahre

471

4.3

Wahlgräber für Kinder bis zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber - auch bei Anfertigung eines Tiefengrabes

124

4.4

Wahlgräber für Personen über 5 Jahre

558

4.4.1

Wahlgräber für Personen über 5 Jahre-Sondergröße

759

4.5

Wahlgräber für Personen über 5 Jahre als Tiefengrab

759

4.6

Urnen-Reihengräber

224

4.6.1

Anonyme Urnen-Reihengräber

258

4.7

Urnen-Wahlgräber

291

4.7.1

Baumbestattungen

158

4.7.2

Urnenwand

91

4.7.3

Urnenerdkammer

91

4.7.4

Begräbniswald

224

4.7.5

Urnenhof NF

91

4.8

Für Aschebeisetzungen in für Erdbestattungen bestimmte Wahlgräber

291

 

4.10

Tieferlegung von Gebeinen bei nachträglicher Herrichtung einer Wahlgrabstätte als Tiefengrab

Gebühr nach Tarif-Nr. 5.2, 4.11 jeweils in voller Höhe und Gebühr nach
Tarif-Nr.1.5

4.11

Zwei gleichzeitige Sargbeisetzungen in einem Tiefengrab

Gebühr nach Tarif-Nr. 4.5

 

5

 

Ausgrabungen / Umbettungen

5.1

Kinder bis zum vollend. 5. Lebensjahr vor Ablauf der Ruhezeit

1.148

5.2

Personen über 5 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit

3.445

5.3

Kinder bis zum vollend. 5. Lebensjahr nach Ablauf der Ruhezeit

718

5.4

Personen über 5 Jahre nach Ablauf der Ruhezeit

737

5.5

Urnen

577

5.6

Wiederbeisetzung auf Friedhöfen der Stadt Hilden

In den Gebühren sind die Kosten für Gebeinsärge und für an Grabanlagen entstehende Schäden sowie Gestellung von Hilfskräften nicht enthalten.

Gebühr nach Tarif-St. 4

6

Gebühr für die Genehmigung von Grabmalen jeglicher Art

6.1

Reihengräber

stehende Grabmale (15 Jahre)

(incl. Standfestigkeitsprüfung)

stehende Grabmale (20 Jahre)

(incl. Standfestigkeitsprüfung)

liegende Grabmale

(ohne Standfestigkeitsprüfung)

 

40

 

45

 

25

6.2

Wahlgräber

stehende Grabmale

(incl. Standfestigkeitsprüfung)

liegende Grabmale

(ohne Standfestigkeitsprüfung)

 

55

 

25

6.3

Genehmigungen von Einfassungen im alten Teil des Stadtfriedhofes

25

7

Sonstige Gebühren

7.1

Umschreibung des Nutzungsrechts

25

7.2

Genehmigung zum Befahren der Friedhöfe mit Privat - PKW

25

7.3

Benutzung der Leichenzelle

(Beinhaltet die Nutzung der Leichenzelle für bis zu 10 Tagen.)

353

7.4

Benutzung und Ausschmückung der Trauerhalle

309

7.5

Abräumen Wahlgrabstelle

 

 

- 1. Stelle

293

 

- jede weitere Stelle

185

 

- Urnengräber

209

7.6

entfällt

 

 

 

 

7.7

Sonderreinigung Leichenzelle

227

8

Unterhaltung von Grabstellen

8.1

Unterhaltung anonymer Begräbnisstätten

 

8.1.1

Anonyme Reihengräber bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

(15 Jahre Ruhezeit)

359

8.1.2

Anonyme Reihengräber für Personen über 5 Jahre

(20 Jahre Ruhezeit)

478

8.1.3

Anonyme Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit)

239

8.1.4

Sternenkinder

102

8.2

Unterhaltung bei Rückgabe des Nutzungsrechtes bis zum Ablauf der Ruhefrist € / Jahr.

Die Jahresgebühr zu Ziffer 8.2.1, 8.2.2 und 8.2.3 kann bis zum Ablauf der Ruhefrist vom Nutzungsberechtigten abgelöst werden.

Der Betrag ist jeweils für das gesamte Jahr zu zahlen.

8.2.1

Wahlgrab - je Stelle

72

8.2.2

Reihengrab

72

8.2.3

Urnenreihengrab / Urnenwahlgrab

48

8.3

Unterhaltung pflegefreier Grabstätten

8.3.1

Pflegefreies Reihengrab

837

8.3.2

Aschestreufeld

396

8.3.3.1

Baumbestattungen (20 Jahre)

573

8.3.3.2

Baumbestattungen (30 Jahre)

859

8.3.4.1

Urnenwand (20 Jahre )

877

8.3.4.2

Urnenwand (30 Jahre)

1.316

8.3.5.1

Urnenerdkammer (20 Jahre)

1.367

8.3.5.2

Urnenerdkammer (30 Jahre)

2.050

8.3.6

Begräbniswald (30 Jahre)

636

8.3.7.1

Urnenhof NF (20 Jahre)

1.263

8.3.7.2

Urnenhof NF (30 Jahre)

1.895

9.

Nicht im Gebührentarif aufgeführte Bestattungsleistungen werden entsprechend dem Aufwand (Stundendurchschnittswert) berechnet.

 

10.

Eine darüber hinausgehende Gebührenerhebung nach Maßgabe der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt.

 

 

 

§2

 

Diese Änderung der Friedhofsgebührensatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.