Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 09.11.2023 beschließt der Rat der Stadt Hilden folgende 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Hilden - Abfallentsorgungssatzung - vom 12.07.2013:

 

 

4. Nachtragssatzung vom              zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Hilden - Abfallentsorgungssatzung - vom 12.07.2013

 

 

§ 1

 

Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Hilden - Abfallentsorgungssatzung - vom 12.07.2013, zuletzt geändert durch die 3. Nachtragssatzung vom 30.06.2022, wird wie folgt geändert:

 

§ 4 lit. A Absatz 3 Satz 3:

 

Der Wortlaut des Satzes wird geändert von „Im Herbst (September bis Dezember)…“ in „Es…“.

Der restliche Inhalt bleibt bestehen.

 

 

§ 4 lit. C Absatz 2 Satz 3:

 

Die Mengenangabe von „2“ m³ wird geändert auf „3“ m³. Der restliche Inhalt bleibt bestehen.

 

 

§ 4 lit. C Absatz 2:

 

Der Absatz erhält einen Satz 7 mit dem Wortlaut „Bei Nichtinanspruchnahme des Services nach erfolgter Anmeldung besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung.“

 

 

 

§10 Abs. 2 Satz 1:

 

Der Satz  wird nach der Textpassage „Für das Einsammeln und Befördern von Abfällen sind folgende“ ergänzt um den Wortlaut „vom Zentralen Bauhof der Stadt Hilden ausgegebene und von diesem durch Prägung der Stadt Hilden erkennbaren“. Das Satzende „Abfallbehälter zugelassen:“ bleibt bestehen.

 

§10 Abs. 4:

 

Der Absatz erhält einen Satz 3 mit dem Wortlaut „Bestehende Altgefäße ohne Prägung der Stadt Hilden können weiter genutzt werden.“

 

§10 Abs. 5 Satz 1:

 

Der Satz wird nach der Textpassage „Die Abfallbehälter nach Absatz 2 Bst. a) bis Bst. k)“ ergänzt um den Zusatz „und hierzu bestehende Altgefäße“; der restliche Inhalt bleibt bestehen.

 

§ 11 Abs. 1 Satz 1:

 

Der Wortlaut des ersten Satzes des Absatzes hinter dem Wortlaut „…Pappe stehen die“ wird unmittelbar ergänzt um den Wortlaut „schwarz/blauen bzw.“ Der restliche Inhalt bleibt bestehen.

 

§ 11 Abs. 1 Satz 2:

 

Der Wortlaut des Satzes des Absatzes hinter der Textpassage „Anzahl und Größe der““ wird unmittelbar ergänzt um den Wortlaut „schwarz/blauen bzw.“ Der restliche Inhalt bleibt bestehen.

 

 

 

§ 13 Abs. 4 lit b):

 

Der Satzbeginn „Altpapier ist in den“ wird unmittelbar ergänzt um den Wortlaut „schwarz/blauen bzw.“ und fortgeführt mit den Worten „blauen Abfallbehälter einzufüllen, der auf dem Grundstück des Abfallbesitzers zur Verfügung steht und in diesem“ und hier unmittelbar ergänzt um den Wortlaut „schwarz/blauen bzw.“. Das Satzende mit dem Wortlaut „blauen Abfallbehälter zur Abholung bereitzustellen“ bleibt unverändert.

 

 

 

§ 2

 

Diese 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Hilden - Abfallentsorgungssatzung - vom 11.07.2013 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.