Sitzung: 12.12.2023 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 32/026
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die nachfolgende 24.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener
Marktstandstarif) der Stadt Hilden vom 14.12.1990:
24. Nachtragssatzung vom 12.12.2023 zur Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte
(Hildener Marktstandstarif) der Stadt Hilden vom 14.12.1990
Aufgrund der §§ 7
und 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
in der Neufassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 und der §§ 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in denen zurzeit
gültigen Fassungen hat der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Ausschuss
für Finanzen und Beteiligungen in seiner Sitzung am 12.12.2023 folgende Nachtragssatzung
beschlossen:
§ 1
Die Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener
Marktstandstarif) vom 14.12.1990 wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 Satz 1
erhält folgende Fassung:
Als Gebühr wird
ein Marktstandsgeld in Höhe von 3,30 € für jeden angefangenen Meter der Länge
der zugewiesenen Standfläche und für jeden Markttag erhoben.
§ 2
Diese
Nachtragssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.