Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen die nachfolgende 24. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) der Stadt Hilden vom 14.12.1990:

 

24. Nachtragssatzung vom 12.12.2023 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) der Stadt Hilden vom 14.12.1990

 

Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in denen zurzeit gültigen Fassungen hat der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen in seiner Sitzung am 12.12.2023 folgende Nachtragssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990 wird wie folgt geändert:

 

                              § 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

Als Gebühr wird ein Marktstandsgeld in Höhe von 3,30 € für jeden angefangenen Meter der Länge der zugewiesenen Standfläche und für jeden Markttag erhoben.

 

§ 2

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.