Beschluss: s. Niederschrift

I.      Beschlussvorschlag für den Rat:

 

„1.    Der gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW vom Kämmerer am 16.05.2023 auf- und vom Bürgermeister am 16.05.2023 bestätigte Jahresabschluss nebst Lagebericht ist vom Rechnungsprüfungs­ausschuss nach § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 102 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis des Beratungs- und Prüfungsamtes ist im Prüfungsbe­richt vom 02. November 2023 und im Bestä­ti­gungs­ver­merk vom gleichen Tage festgehalten worden.

 

        Der Rat der Stadt Hilden nimmt ebenfalls Kenntnis vom schriftlichen Bericht des Rechnungs­prüfungsausschusses vom 04.12.2023 zu seiner Prüfung des Jahresabschlusses, welcher dieser Sitzungsvorlage zunächst als Entwurf beigefügt ist und zur Sitzung des Rates in seiner endgültigen Form als Tischvorlage vorgelegt werden wird.

 

Der Jahresabschluss 2022 vom 16.05.2023 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

2.     Nach der Prüfung und nach der Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss von 498.338,53 Euro der Ausgleichs­rücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals zugeführt.“

 

 

II.     Beschlussvorschlag für die Ratsmitglieder (ohne den Bürger­meis­ter):

 

„1.    Herr Bürgermeister Dr. Pommer wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 entlastet.

 

2.     Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jah­resabschluss 2022 und Lagebericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlus­ses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.“