I. Beschlussvorschlag
für den Rat:
„1. Der gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW vom Kämmerer am 16.05.2023 auf- und
vom Bürgermeister am 16.05.2023 bestätigte Jahresabschluss nebst Lagebericht
ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 102
GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis des Beratungs- und Prüfungsamtes
ist im Prüfungsbericht vom 02. November 2023 und im Bestätigungsvermerk
vom gleichen Tage festgehalten worden.
Der
Rat der Stadt Hilden nimmt ebenfalls Kenntnis vom schriftlichen Bericht des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 04.12.2023 zu seiner Prüfung des
Jahresabschlusses, welcher dieser Sitzungsvorlage zunächst als Entwurf
beigefügt ist und zur Sitzung des Rates in seiner endgültigen Form als
Tischvorlage vorgelegt werden wird.
Der
Jahresabschluss 2022 vom 16.05.2023 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW
festgestellt.
2. Nach
der Prüfung und nach der Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch
den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss von 498.338,53 Euro der
Ausgleichsrücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals zugeführt.“
II. Beschlussvorschlag für die Ratsmitglieder (ohne den Bürgermeister):
„1. Herr Bürgermeister Dr. Pommer wird nach § 96 Abs. 1 GO
NRW für das Haushaltsjahr 2022 entlastet.
2. Der
Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den
Jahresabschluss 2022 und Lagebericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich
bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses
zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.“