Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 7, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Antragstext:

 

Die Ratsfraktionen von CDU und SPD beantragen für die Wahlperiode 2025-2030 die Anzahl der zu wählenden Ratsvertreter auf 40 Ratsmitglieder festzusetzen (gem. der Mindestzahl des Kommunalwahlgesetzes). Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung des § 8a der Hildener Hauptsatzung vorzunehmen und eine neue Wahlbezirkseinteilung mit nunmehr 20 Wahlbezirken vorzubereiten.