Beschluss: mit geändertem Antragstext einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1

Antragstext:

Antrag vom 07.11.2023:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für den Weiterbetrieb des Abenteuerspielplatzes zu erarbeiten. Die Trägerschaft soll entweder bei der Stadt Hilden selbst oder bei einem anderen Träger liegen

 

Antrag vom 10.11.2023:

Für den Weiterbetrieb des Abenteuerspielplatzes in städt. oder anderer Trägerschaft werden im HH für 2024 und die Folgejahre die dafür benötigten Finanzmittel bereitgestellt.

 

Geänderter Antragstext aus der Sitzung des Hauptausschusses am 22.11.2023:

Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig, bis spätestens 30.06.2024, ein Konzept für den Weiterbetrieb des Abenteuerspielplatzes zu erarbeiten und einen potentiellen Träger zu suchen. Die Beratung des Konzepts soll in der Ratssitzung vor der Sommerpause am 26. Juni 2024 erfolgen. Der Rat beschließt, der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. den städtischen Zuschuss für den übergangsweisen Weiterbetrieb des Abenteuerspielplatzes weiter zu gewähren. Über diese Mittel  kann nur durch Freigabe durch einen Treuhänder, der von der Stadtverwaltung zu stellen ist, verfügt werden. Im Konzept ist vorzusehen, dass unabhängig von der Frage der Trägerschaft das Angebot des Abenteuerspielplatzes mit der bisherigen pädagogischen Zielsetzung fortzuführen ist. Dazu sollen alle infrage kommenden Möglichkeiten der Förderung geprüft und ausgeschöpft werden.“