Beschluss: Antrag mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 14

Antragstext:

 

Die Bürgeraktion beantragt, die Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit (Bilanzposten Aktiva 0) in der voraussichtlichen Höhe von 24.588.585 Euro nicht bereits im vorliegenden Haushaltsplan in voller Höhe im Jahr 2026 gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen, sondern entsprechend § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG) beginnend im Haushaltsjahr 2026 linear über längstens 50 Jahre mit einem voraussichtlichen Betrag von jährlich 491.772 Euro erfolgswirksam abzuschreiben.