Sitzung: 29.11.2023 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Beschluss: Antrag mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 14
Vorlage: WP 20-25 SV 20/163
Der Rat der Stadt Hilden möge
nach Beratung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließen: 1. Im Haushalt
2024 werden die Ausgabeansätze (Zeilen 11 – 17) aus den Zahlen des (vorläufigen)
Jahresabschluss des Jahres 2022 übernommen. Es sei denn, der angemeldete
Betrag (= Ansatz im Entwurf) ist niedriger; dann gilt dieser. 2. Für die
Jahre 2025 ff. werden Haushaltsanmeldungen der Fachämter nicht berücksichtigt, wenn und soweit sie für
Grund und Höhe keine nachvollziehbare Begründung enthalten, die den Einsatz von Steuergeldern in der begehrten
Höhe rechtfertigt. Soweit dies nach
Prüfung der Kämmerei der Fall ist, erfolgt die Übernahme dieser Begründungen
in den Haushaltsplanentwurf. Soweit
dies nicht der Fall ist, gelten die zuletzt festgestellten Jahresergebnisse insoweit weiter, es sei
denn, der angemeldete Betrag (= Ansatz im Entwurf)
ist niedriger; dann gilt dieser. |