Beschluss: Antrag mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 14

Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden möge nach Beratung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließen:

 

1.  Im Haushalt 2024 werden die Ausgabeansätze (Zeilen 11 – 17) aus den Zahlen des         (vorläufigen) Jahresabschluss des Jahres 2022 übernommen. Es sei denn, der                 angemeldete Betrag (= Ansatz im Entwurf) ist niedriger; dann gilt dieser.

 

2.  Für die Jahre 2025 ff. werden Haushaltsanmeldungen der Fachämter nicht      berücksichtigt, wenn und soweit sie für Grund und Höhe keine nachvollziehbare Begründung      enthalten, die den Einsatz von Steuergeldern in der begehrten Höhe rechtfertigt. Soweit dies      nach Prüfung der Kämmerei der Fall ist, erfolgt die Übernahme dieser Begründungen in den      Haushaltsplanentwurf. Soweit dies nicht der Fall ist, gelten die zuletzt festgestellten      Jahresergebnisse insoweit weiter, es sei denn, der angemeldete Betrag (= Ansatz im      Entwurf) ist niedriger; dann gilt dieser.