Sitzung: 08.11.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: WP 20-25 SV 51/231
Beschlussvorschlag:
Zum stellvertretenden Vorsitzenden des
Jugendhilfeausschusses wird gemäß § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung
des Kinder- und Jugendhilfegesetzes AG-KJHG – vom 12 Dezember 1990 in der
zurzeit gültigen Fassung folgendes Mitglied gewählt:
Ratsmitglied Zeitter/CDU