Sitzung: 09.11.2023 Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 68/036
Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung im Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz am 09.11.2023 beschließt der Rat der Stadt Hilden
folgende 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Hilden - Abfallentsorgungssatzung - vom 12.07.2013:
4.
Nachtragssatzung vom zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Stadt Hilden - Abfallentsorgungssatzung - vom 12.07.2013
§ 1
Die Satzung über die Abfallentsorgung in der
Stadt Hilden - Abfallentsorgungssatzung - vom 12.07.2013, zuletzt geändert
durch die 3. Nachtragssatzung vom 30.06.2022, wird wie folgt geändert:
§ 4 lit. A Absatz 3 Satz 3:
Der Wortlaut des
Satzes wird geändert von „Im Herbst (September bis Dezember)…“ in „Es…“.
Der restliche
Inhalt bleibt bestehen.
§ 4 lit. C Absatz 2 Satz 3:
Die Mengenangabe
von „2“ m³ wird geändert auf „3“ m³. Der restliche Inhalt bleibt bestehen.
§ 4 lit. C
Absatz 2:
Der Absatz erhält einen Satz 7 mit dem Wortlaut
„Bei
Nichtinanspruchnahme des Services nach erfolgter Anmeldung besteht kein
Anspruch auf Gebührenerstattung.“
§10 Abs. 2 Satz 1:
Der Satz wird nach der
Textpassage „Für das Einsammeln und Befördern von Abfällen sind folgende“
ergänzt um den Wortlaut „vom Zentralen Bauhof der Stadt Hilden ausgegebene und
von diesem durch Prägung der Stadt Hilden erkennbaren“. Das Satzende
„Abfallbehälter zugelassen:“ bleibt bestehen.
§10 Abs. 4:
Der Absatz erhält einen Satz 3 mit dem
Wortlaut „Bestehende Altgefäße ohne Prägung der Stadt Hilden können weiter genutzt
werden.“
§10 Abs. 5 Satz 1:
Der Satz wird nach der Textpassage „Die Abfallbehälter
nach Absatz 2 Bst. a) bis Bst. k)“ ergänzt um den Zusatz „und hierzu bestehende
Altgefäße“; der restliche Inhalt bleibt bestehen.
§ 11 Abs. 1 Satz 1:
Der Wortlaut des
ersten Satzes des Absatzes hinter dem Wortlaut „…Pappe stehen die“ wird
unmittelbar ergänzt um den Wortlaut „schwarz/blauen bzw.“ Der restliche Inhalt
bleibt bestehen.
§ 11 Abs. 1 Satz 2:
Der Wortlaut des
Satzes des Absatzes hinter der Textpassage „Anzahl und Größe der““ wird
unmittelbar ergänzt um den Wortlaut „schwarz/blauen bzw.“ Der restliche Inhalt
bleibt bestehen.
§ 13 Abs. 4 lit b):
Der Satzbeginn
„Altpapier ist in den“ wird unmittelbar ergänzt um den Wortlaut „schwarz/blauen
bzw.“ und fortgeführt mit den Worten „blauen Abfallbehälter einzufüllen, der auf
dem Grundstück des Abfallbesitzers zur Verfügung steht und in diesem“ und hier
unmittelbar ergänzt um den Wortlaut „schwarz/blauen bzw.“. Das Satzende mit dem
Wortlaut „blauen Abfallbehälter zur Abholung bereitzustellen“ bleibt
unverändert.
§ 2
Diese 4.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Hilden -
Abfallentsorgungssatzung - vom 11.07.2013 tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.