Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss verfasst und beschließt folgenden Bericht über seine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Hilden des Jahres 2022 zur Erstattung an den Rat gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW:

 

 

„Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 04.12.2023

an den Rat der Stadt Hilden gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW

zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Hilden

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Haushaltsjahr 2022 die ihm nach Gesetz oder Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten unter anderem durch Beratung der Prüfberichte der örtlichen Rechnungsprüfung umfassend und sorgfältig wahrgenommen.

 

1.         Prüfungshandlungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Beratungs- und Prüfungsamtes waren:

 

1.1     Schwerpunkte der Tätigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahr 2022:

 

Im Berichtsjahr 2022 kam der Rechnungsprüfungsausschuss zu einer Sitzung zusammen, und zwar am 12.12.2022.

 

In seiner Sitzung hat der Rechnungsprüfungsausschuss die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Beschlüsse nach gründlicher Prüfung und Beratung gefasst. Der Bürgermeister ist seinen Informationspflichten vollumfänglich nachgekommen und hat dem Rechnungsprüfungsausschuss die von ihm gewünschten Informationen vollständig und zeitnah zur Verfügung gestellt.

 

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses hatten in der Sitzung ausreichend Gelegenheit, sich aktiv und kritisch mit den Berichten des Beratungs- und Prüfungsamtes und den Informationen des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der Kämmerin auseinanderzusetzen wie auch eigene Anregungen einzubringen.

 

Im abgelaufenen Haushaltsjahr hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss verschiedenen Themen gewidmet. Standardmäßig steht in jeder Sitzung des Rechnungsprüfungs­aus­schus­ses eine Mitteilungsvorlage zu freihändigen Vergaben ab 5.000 € auf der Tagesordnung, zu der regelmäßig eine Reihe von Fragen gestellt und beantwortet werden.

 

In der Sitzung am 12.12.2022 hat der Rechnungsprüfungsausschuss über den Jahresabschluss 2021 der Stadt Hilden beraten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seinen eigenen Prüfungsbericht verfasst, der anschließend auch im Rat der Stadt beraten wurde, bevor der Rat den Jahresabschluss 2021 beschlossen hat.

 

In dieser Sitzung hat der Rechnungsprüfungsausschuss auch über die zwei Einzelprüfungsberichte

 

-  „Nachschauprüfung und statistische Auswertung der freihändigen Vergaben und Direktaufträge“ und

 

-  „Vorwurf Werkstatt“

 

beraten und diese auch beschlossen.

 

 

1.2     Jahresabschlussprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung:

 

Das Beratungs- und Prüfungsamt der Stadt Hilden ist laut Gesetz und Rechnungsprüfungsordnung Abschlussprüfer der Stadt und hat den Jahresabschluss 2022 nebst Lagebericht und allen Anlagen nach der Ratssitzung am 25.05.2023 zur Prüfung erhalten.

 

Der von Herrn Kämmerer Peter Stuhlträger am 16.05.2023 nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufgestellte und von Herrn Bürgermeister Dr. Claus Pommer am 16.05.2023 bestätigte Jahresabschluss der Stadt Hilden zum 31. Dezember 2022 sowie der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2022 wurden gemäß dem gesetzlichen Prüfungsauftrag unter Berücksichtigung der festgelegten Prüfungsschwerpunkte und unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.

 

Die Prüfungen durch das Beratungs- und Prüfungsamt ergaben zwei Einwendungen und einen Hinweis. Dennoch konnte am 02.11.2023 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

 

2.       Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis der Prüfung:

 

Der Abschlussbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes vom 02.11.2023 wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses rechtzeitig vor der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.12.2023 zugeleitet. In der Sitzung beant­wor­te­ten der Bürgermeister und die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes die Fragen des Rechnungsprüfungsausschusses und erteilten die erforderlichen und erbetenen Auskünfte.

 

Die Leiterin des Beratungs- und Prüfungsamtes nahm ebenfalls an dieser Sitzung teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung.

Sie informierte über die vom Beratungs- und Prüfungsamt zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachten Leistungen sowie darüber, dass keine Umstände vorliegen, die ihre Befangenheit besorgen lassen. Die Leiterin des Beratungs- und Prüfungsamtes stand den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für Auskünfte und ergänzende Fragen zur Verfügung.

 

Die Leiterin des Beratungs- und Prüfungsamtes empfahl dem Rechnungsprüfungsausschuss, den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 nebst dem zugehörigen Lagebericht zu billigen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits eingehend unter Einbezug des Prüfungsberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes geprüft und sich dabei an den Vorschriften des § 102 GO NRW orientiert. Er hat sich in der Ausschusssitzung und aufgrund der Rückfragen der Ausschussmitglieder ein eigenes Bild bzw. Urteil gebildet. Dabei ist der Rechnungsprüfungsausschuss zu keinem anderen Ergebnis oder zu Einwendungen gekommen und schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfungen den Ergebnissen des Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes zum Jahresabschluss der Stadt Hilden zum 31. Dezember 2022 und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr 2022 an.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 sowie den Lagebericht und empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss in der vorgelegten Form festzustellen.“

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet das Beratungs- und Prüfungsamt, den vorstehenden Bericht als Anlage zur Sitzungsvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 hinzuzufügen und somit den Rat in Kenntnis zu setzen.“