Sitzung: 04.12.2023 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 14/015
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss verfasst und
beschließt folgenden Bericht über seine Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes der Stadt Hilden des Jahres 2022 zur Erstattung an den Rat gemäß
§ 59 Abs. 3 GO NRW:
„Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 04.12.2023
an den Rat der Stadt Hilden gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW
zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Hilden
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat im Haushaltsjahr 2022 die ihm nach Gesetz oder
Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten unter anderem durch Beratung der
Prüfberichte der örtlichen Rechnungsprüfung umfassend und sorgfältig
wahrgenommen.
1.
Prüfungshandlungen
des Rechnungsprüfungsausschusses und des Beratungs- und Prüfungsamtes waren:
1.1 Schwerpunkte der Tätigkeit des
Rechnungsprüfungsausschusses im Jahr 2022:
Im Berichtsjahr 2022 kam der Rechnungsprüfungsausschuss zu einer Sitzung
zusammen, und zwar am 12.12.2022.
In seiner Sitzung hat der Rechnungsprüfungsausschuss die nach Gesetz
oder Satzung erforderlichen Beschlüsse nach gründlicher Prüfung und Beratung
gefasst. Der Bürgermeister ist seinen Informationspflichten vollumfänglich
nachgekommen und hat dem Rechnungsprüfungsausschuss die von ihm gewünschten
Informationen vollständig und zeitnah zur Verfügung gestellt.
Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses hatten in der Sitzung ausreichend
Gelegenheit, sich aktiv und kritisch mit den Berichten des Beratungs- und
Prüfungsamtes und den Informationen des Bürgermeisters, der Beigeordneten und
der Kämmerin auseinanderzusetzen wie auch eigene Anregungen einzubringen.
Im abgelaufenen Haushaltsjahr hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss
verschiedenen Themen gewidmet. Standardmäßig steht in jeder Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses eine Mitteilungsvorlage zu freihändigen
Vergaben ab 5.000 € auf der Tagesordnung, zu der regelmäßig eine Reihe von
Fragen gestellt und beantwortet werden.
In der Sitzung am 12.12.2022 hat der Rechnungsprüfungsausschuss über den
Jahresabschluss 2021 der Stadt Hilden beraten. Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat seinen eigenen Prüfungsbericht verfasst, der anschließend auch im Rat der
Stadt beraten wurde, bevor der Rat den Jahresabschluss 2021 beschlossen hat.
In dieser Sitzung hat der Rechnungsprüfungsausschuss auch über die zwei
Einzelprüfungsberichte
- „Nachschauprüfung
und statistische Auswertung der freihändigen Vergaben und Direktaufträge“ und
- „Vorwurf
Werkstatt“
beraten und diese auch beschlossen.
1.2 Jahresabschlussprüfung durch die örtliche
Rechnungsprüfung:
Das Beratungs- und Prüfungsamt der Stadt Hilden ist laut Gesetz und
Rechnungsprüfungsordnung Abschlussprüfer der Stadt und hat den Jahresabschluss
2022 nebst Lagebericht und allen Anlagen nach der Ratssitzung am 25.05.2023 zur
Prüfung erhalten.
Der von Herrn Kämmerer Peter Stuhlträger am 16.05.2023 nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
aufgestellte und von Herrn Bürgermeister Dr. Claus Pommer am 16.05.2023
bestätigte Jahresabschluss der Stadt Hilden zum 31. Dezember 2022 sowie der
Lagebericht für das Haushaltsjahr 2022 wurden gemäß dem gesetzlichen
Prüfungsauftrag unter Berücksichtigung der festgelegten Prüfungsschwerpunkte
und unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.
Die Prüfungen durch das Beratungs- und Prüfungsamt ergaben zwei
Einwendungen und einen Hinweis. Dennoch konnte am 02.11.2023 ein
uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden.
2. Stellungnahme des
Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis der Prüfung:
Der Abschlussbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes vom 02.11.2023 wurde
den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses rechtzeitig vor der Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.12.2023 zugeleitet. In der Sitzung beantworteten
der Bürgermeister und die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes die Fragen des
Rechnungsprüfungsausschusses und erteilten die erforderlichen und erbetenen
Auskünfte.
Die Leiterin des Beratungs- und Prüfungsamtes nahm ebenfalls an dieser
Sitzung teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung.
Sie informierte über die vom Beratungs- und Prüfungsamt zusätzlich zur
Abschlussprüfung erbrachten Leistungen sowie darüber, dass keine Umstände vorliegen,
die ihre Befangenheit besorgen lassen. Die Leiterin des Beratungs- und
Prüfungsamtes stand den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für
Auskünfte und ergänzende Fragen zur Verfügung.
Die Leiterin des Beratungs- und Prüfungsamtes empfahl dem
Rechnungsprüfungsausschuss, den vom Kämmerer aufgestellten und vom
Bürgermeister bestätigten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 nebst dem
zugehörigen Lagebericht zu billigen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss und den Lagebericht
seinerseits eingehend unter Einbezug des Prüfungsberichtes des Beratungs- und
Prüfungsamtes geprüft und sich dabei an den Vorschriften des § 102 GO NRW
orientiert. Er hat sich in der Ausschusssitzung und aufgrund der Rückfragen der
Ausschussmitglieder ein eigenes Bild bzw. Urteil gebildet. Dabei ist der
Rechnungsprüfungsausschuss zu keinem anderen Ergebnis oder zu Einwendungen
gekommen und schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfungen den Ergebnissen
des Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes zum Jahresabschluss der
Stadt Hilden zum 31. Dezember 2022 und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr
2022 an.
Der Rechnungsprüfungsausschuss billigt den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2022 sowie den Lagebericht und empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss in
der vorgelegten Form festzustellen.“
Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet das
Beratungs- und Prüfungsamt, den vorstehenden Bericht als Anlage zur
Sitzungsvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 hinzuzufügen und
somit den Rat in Kenntnis zu setzen.“