Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 11, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden stellt fest, dass die in § 116a Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) festgelegten Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 vorliegen.
Gemäß § 116a Abs. 2 GO NRW beschließt der Rat, die Befreiungsmöglichkeit zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 in Anspruch zu nehmen.