Sitzung: 13.09.2023 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: WP 20-25 SV 20/142
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden stellt
fest, dass die in § 116a Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) festgelegten
Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines
Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 vorliegen.
Gemäß § 116a Abs. 2 GO NRW beschließt der Rat, die Befreiungsmöglichkeit zur
Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 in Anspruch zu
nehmen.