Beschluss: einstimmig beschlossen

Ergänzungsantrag des Jugendparlamentes vom 11.05.2023

 

Das Jugendparlament Hilden beantragt, in allen Ausschüssen ein Antragsrecht zu erhalten und ein allgemeines Recht zu schriftlichen Stellungnahmen zu bekommen.

Dazu zählt auch, dass das Jugendparlament im Ausschuss, wo der Antrag eingereicht wurde, mündlich Stellung zu dem Antrag nehmen kann und diesen nochmals bewerben kann. Außerdem wird dem Jugendparlament die Möglichkeit eingeräumt, in Vorbereitung zu dem Ausschuss eine schriftliche Stellungnahme zu erstellen und diese einzureichen. Diese Stellungnahme könnte dann nochmals mündlich im Ausschuss näher erläutert werden und entsprechende Fragen geklärt werden.

In Zuge dessen, würde das Jugendparlament einzig bei jugendrelevanten Themen in Ausschüssen beisitzen insofern eine Stellungnahme des Jugendparlamentes zuvor eingereicht wurde. Der Fokus bei einer solchen Stellungnahme läge dann darauf, die Perspektive der Jugendlichen zu schildern und damit auch zu zeigen, wofür Jugendliche stimmen würden.

Die rechtliche Lage, sowie die aktuelle Arbeitsweise in den Ausschüssen in anderen Städten im Kreis Mettmann ist der Stellungnahme der Verwaltung zu entnehmen.

 

[Anmerkung der Schriftführung: der Antrag ist als Anlage zur Niederschrift beigefügt]