Sitzung: 21.06.2023 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 01/105
Ergänzungsantrag des Jugendparlamentes vom
11.05.2023
Das Jugendparlament
Hilden beantragt, in allen Ausschüssen ein Antragsrecht zu erhalten und ein
allgemeines Recht zu schriftlichen Stellungnahmen zu bekommen.
Dazu zählt auch,
dass das Jugendparlament im Ausschuss, wo der Antrag eingereicht wurde,
mündlich Stellung zu dem Antrag nehmen kann und diesen nochmals bewerben kann. Außerdem
wird dem Jugendparlament die Möglichkeit eingeräumt, in Vorbereitung zu dem
Ausschuss eine schriftliche Stellungnahme zu erstellen und diese einzureichen.
Diese Stellungnahme könnte dann nochmals mündlich im Ausschuss näher erläutert
werden und entsprechende Fragen geklärt werden.
In Zuge dessen,
würde das Jugendparlament einzig bei jugendrelevanten Themen in Ausschüssen
beisitzen insofern eine Stellungnahme des Jugendparlamentes zuvor eingereicht
wurde. Der Fokus bei einer solchen Stellungnahme läge dann darauf, die
Perspektive der Jugendlichen zu schildern und damit auch zu zeigen, wofür Jugendliche
stimmen würden.
Die rechtliche
Lage, sowie die aktuelle Arbeitsweise in den Ausschüssen in anderen Städten im
Kreis Mettmann ist der Stellungnahme der Verwaltung zu entnehmen.
[Anmerkung der Schriftführung: der Antrag ist
als Anlage zur Niederschrift beigefügt]