Sitzung: 19.04.2023 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 60/037
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von
der vorgelegten Neukalkulation der Gebühren
für die Grundstücksentwässerung für das Jahr
2022 und beschließt folgende
6. Nachtragssatzung zur
„Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet
Hilden“ vom 13.12.2017
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert
durch Art. 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. 2015, S. 496), in der
jeweils geltenden Fassung, der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.
Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1063), in der jeweils geltenden
Fassung, des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung der
Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08. Juli 2016 (GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), in der jeweils
geltenden Fassung sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum
Abwasserabgabengesetz vom 08. Juli 2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016. S. 559 ff.),
in der jeweils geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner
Sitzung am 19.04.2023 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
1. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die
Schmutzwassergebühr beträgt bis zum 31.12.2022 je m³ Schmutzwasser 1,71 € und
setzt sich zusammen aus einer Schmutzwasserreinigungsgebühr (0,89 € je m³ Schmutzwasser)
und einer Schmutzwasserableitungsgebühr (0,82 € je m³ Schmutzwasser).
2. § 5 erhält folgende Fassung:
Die
Niederschlagswassergebühr für Grundstücksflächen nach § 4 Abs. 1 dieser Satzung
beträgt bis zum 31.12.2022 je angefangenen m² bebaute (bzw. überbaute) und/oder
befestigte Grundstücksfläche 0,83 €.
§ 2
Diese 6. Nachtragssatzung zur „Satzung über
die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom
13.12.2017 tritt rückwirkend zum 15.12.2022 in Kraft.