Antragstext:
Der Rat wird gebeten folgendes zu beschließen:
Im Zuge eines nachhaltigen Compliance-Management sind
Aufsichtsratsvorsitze inklusive deren Stellvertreter*innen von städtischen
Gesellschaften, deren Tochtergesellschaften und Zweckverbänden durch
kommunalpolitische Vertreter*innen nur noch einmal zu besetzen.
Doppel- oder Mehrfachmandate in Aufsichtsratsvorsitzen
sind damit nicht mehr möglich.
Die Regelung greift nach Beschluss des Rates
mit sofortiger Wirkung.