Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 14

Antragstext:

 

Der Rat wird gebeten folgendes zu beschließen:

Im Zuge eines nachhaltigen Compliance-Management sind Aufsichtsratsvorsitze inklusive deren Stellvertreter*innen von städtischen Gesellschaften, deren Tochtergesellschaften und Zweckverbänden durch kommunalpolitische Vertreter*innen nur noch einmal zu besetzen.

Doppel- oder Mehrfachmandate in Aufsichtsratsvorsitzen sind damit nicht mehr möglich.

Die Regelung greift nach Beschluss des Rates mit sofortiger Wirkung.