Sitzung: 29.03.2023 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 14
Vorlage: WP 20-25 SV 20/121
Antragstext:
Der
Rat wird gebeten folgendes zu beschließen:
Im
Zuge eines nachhaltigen Compliance-Management sind Aufsichtsratsvorsitze
inklusive deren Stellvertreter*innen von städtischen Gesellschaften, deren
Tochtergesellschaften und Zweckverbänden durch kommunalpolitische
Vertreter*innen nur noch einmal zu besetzen.
Doppel-
oder Mehrfachmandate in Aufsichtsratsvorsitzen sind damit nicht mehr möglich.
Die Regelung greift nach Beschluss des Rates mit sofortiger Wirkung.