Sitzung: 29.03.2023 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1
Vorlage: WP 20-25 SV 32/021
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung die Erhebung von
Sondernutzungsgebühren für die gewerbliche Bereitstellung von Leih-E-Scootern
und vergleichbar im öffentlichen Verkehrsraum im Stadtgebiet Hilden im Wege der
nachfolgend angeführten 4. Nachtragssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt
Hilden vom 26.11.2009:
4. Nachtragssatzung vom 20. April 2023 zur
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden - Sondernutzungssatzung - vom
26.11.2009
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW), der §§ 18, 19 und 19 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW), dem § 8 Abs. 1 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FstrG) und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW), jeweils in den zur Zeit gültigen Fassungen, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am 19. April 2023 folgende 4. Nachtragssatzung zur Sondernutzungssatzung vom 26.11.2009 beschlossen:
§ 1
Dem Gebührentarif zu § 12 als Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Hilden wird die neue Tarif-Nr. 11 (Mobilität) zugefügt. Die zuvor aufgeführte Tarif-Nr. 11 (Sonstige Inanspruchnahme öffentlicher Flächen) wird zur neuen Tarif-Nr. 12:
Anlage: Gebührentarif zu § 12 der Sondernutzungssatzung
Tarif Nr |
Art d. Sondernutzung |
Gebühr in € |
Mindestgebühr |
1 |
Gerüste, Baubuden, Bau-
und Arbeitswagen, Baumaschinen und Geräte, Baustofflagerungen,
Bauumzäunungen, Montagewagen, Absperrungen o. ä. je angefangener qm
beanspruchter Fläche und je angefangener Monat |
|
|
24 Stunden |
gebührenfrei |
||
1. bis 6. Monat der
Baumaßnahme |
5,00 |
50,00 |
|
7. Monat bis Ende
Baumaßnahme |
7,00 |
-- |
|
2 |
Container ohne Ortsbesichtigung 24
Stunden frei Aufstelldauer über 24
Stunden oder mit Ortsbesichtigung je angefangener Woche |
32,00 |
-- |
3 |
Tische und
Sitzgelegenheiten, welche zu gewerblichen Zwecken (Außenterrassen u. ä.)
aufgestellt werden, je angefangener qm beanspruchter Fläche je angefangener
Monat |
4,30 |
43,00 |
4 |
Verkaufseinrichtungen,
Warenautomaten, Verkaufsstände, Warenauslagen o. ä. |
|
|
a) bei nur vorübergehender
oder gelegentlicher Beanspruchung je angefangener qm beanspruchter Fläche täglich |
1,10 |
-- |
|
b) bei Dauerbeanspruchung je angefangener qm beanspruchter Fläche
je angefangener Monat |
11,00 |
-- |
|
c) Weihnachtsbaumverkauf je angefangenem qm beanspruchter
Fläche |
1,10
|
53,50 |
|
d) Mobile Verkaufswagen (z.B.
Eisverkäufer) - bei nur vorübergehender
oder gelegentlicher Beanspruchung je angefangenem qm und
Tag -
bei Dauerbeanspruchung je
angefangenem qm und angefangenem Monat |
0,80 8,00 |
-- -- |
|
5 |
Gewerbliche Hinweisschilder als Dauereinrichtung je Schild je angefangener
Monat |
21,50 |
-- |
6 |
Nachbarschafts- und
Straßenfeste pauschal je Tag |
21,50 |
-- |
7 |
a) Plakataktionen je Plakattafel/-ständer und Tag |
|
|
für gewerbliche Veranstaltungen |
1,00 |
35,00 |
|
b) Aufhängen von Bannern
für gewerbliche Veranstaltungen je Banner und Tag |
3,50 |
-- |
|
für Veranstaltungen, die
politischen, religiösen, kulturellen, gemeinnützigen oder karitativen Zwecken
dienen |
gebührenfrei |
||
8 |
Schützen- und Volksfeste,
sowie vergleichbare Veranstaltungen |
|
|
Im Innenstadtbereich
pauschal/Tag |
85,00 |
-- |
|
Außerhalb des
Innenstadtbereiches pauschal/Tag |
70,00 |
-- |
|
9 |
Gewerbliche Veranstaltungen je angefangener qm
täglich |
3,75 |
75,00 |
Großveranstaltungen,
pauschal/Tag |
300,00 |
-- |
|
Großveranstaltungen außerhalb des
Innenstadtbereiches pauschal/Tag |
200,00 |
-- |
|
|
Befahren der
Fußgängerbereiche |
|
|
a) Anwohner mit nachgewiesenem Einstellplatz oder Garage |
gebührenfrei |
||
b) Gewerbliche Anlieferungen (Jahresgenehmigung) je Fahrzeug |
300,00 |
|
|
11 |
Mobilität (NEU) Bereitstellung von
E-Scootern, E-Rollern oder vergleichbar im Verleihsystem je Fahrzeug im
öffentlichen Verkehrsraum im Stadtgebiet (Jahresgenehmigung) |
50,00 |
-- |
12 |
Sonstige Inanspruchnahme öffentlicher Flächen,
welche nicht in den Nr. 1 - 11 enthalten ist (zuvor Ziffer 11) abhängig vom Verwaltungsaufwand pauschal je angefangener
qm/Monat |
1,00 - 25,00 |
50,00 |
§ 2
Diese
Nachtragssatzung tritt am 01. Juli 2023 in
Kraft.