Sitzung: 15.02.2023 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 20-25 SV 12/028
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt den durch die Einrichtung nachfolgender Planstellen
erweiterten Stellenplan 2023 als 1. Nachtragsstellenplan 2023.
1. Notwendige
Planstellen zur Sicherstellung des Dienstbetriebs, die nicht refinanziert bzw.
nicht kostenneutral sind
Dez. II
Feuerschutz/Rettungswesen 3,0 VZÄ A 8
Summe 3,0
VZÄ A 8
Der Stellenplan
wird im Wege eines Nachtragsstellenplans um die drei Planstellen erweitert.
Gleichzeitig zieht
der Rat gemäß § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden
in diesem Fall die Vorberatungskompetenz des Hauptausschusses an sich.