Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt den durch die Einrichtung nachfolgender Planstellen erweiterten Stellenplan 2023 als 1. Nachtragsstellenplan 2023.

 

1.   Notwendige Planstellen zur Sicherstellung des Dienstbetriebs, die nicht refinanziert bzw. nicht kostenneutral sind

 

Dez. II

Feuerschutz/Rettungswesen                              3,0 VZÄ        A 8

 

 

Summe                                                               3,0 VZÄ        A 8

 

 

Der Stellenplan wird im Wege eines Nachtragsstellenplans um die drei Planstellen erweitert.

Gleichzeitig zieht der Rat gemäß § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden in diesem Fall die Vorberatungskompetenz des Hauptausschusses an sich.