Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat der Stadt Hilden nahm den gemäß § 6 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) erstellten Bericht mit dem Stand zum 31.12.2022 zur Kenntnis.