Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis.

 

Er beschließt, dass im Jahr 2023 folgende Bauleitplanverfahren von der Stadtverwaltung mit Vorrang bearbeitet werden sollen:

 

1.    53. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich zwischen der Hofstraße

und der Eisenbahnlinie

2.    54. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach

3.    Bebauungsplan Nr. 59A für den Bereich Furtwänglerstraße/Hoxbach

4.    Bebauungsplan Nr. 67C für den Bereich Itterstraße/Neustraße mit der ggfs. dazu-

gehörigen Änderung des Flächennutzungsplans

5.    Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung für den Bereich Düsseldorfer Straße/Niedenstraße

6.    Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich Walder Straße/Kirchhofstraße

     7.    Bebauungsplan Nr. 248 für den Bereich Ohligser Weg/Narzissenweg

     8.    Bebauungsplan Nr. 264 für den Bereich Gerhart-Hauptmann-Hof/St.-Konrad-Allee

9.    Bebauungsplan Nr. 266 für den Bereich südlich der Düsseldorfer Straße, zwischen den Einmündungen der Liebigstraße im Osten und der Grabenstraße im Westen