Beschluss: einstimmig beschlossen

Antragstext:

in der im UKS am 24.11.2022 geänderten Fassung:

 

Um den Ausbau von PV-Anlagen auf Bestandsdächern zu beschleunigen, wird die Verwaltung beauftragt, die Erstellung und den Betrieb der PV-Anlagen durch die NEH GmbH vornehmen zu lassen. Dabei ist auch die Wirtschaftlichkeit eines Pachtvertrages mit der NEH GmbH zu prüfen. Der UKS wird in der 2. UKS-Sitzung 2023 über die konkreten Ausbaupläne informiert. Mit der Erstellung der ersten Anlagen wird möglichst in 2023 begonnen.