Sitzung: 13.12.2022 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 57, Nein: 2
Vorlage: WP 20-25 SV IV/018/3
Gemeinsamer Antragstext der Fraktionen
Bündnis´90/DIE GRÜNEN und CDU vom 23.11.2022 mit den Ergänzungen der Fraktionen
der SPD und der Bürgeraktion Hilden
(GEÄNDERTER Antragstext, Änderungen
gestrichen bzw. kursiv dargestellt):
Der Rat der Stadt
Hilden bekennt sich ausdrücklich zum Klimaschutz. Er strebt deshalb an, die
Klimaschutzziele der Bundesregierung für 2045 bis zum Jahr 2035 zu erreichen.
1) Um
dieses Ziel zu erreichen, wird zunächst gesamtstädtisch der Ist-Zustand
hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen ermittelt und dazu - wie in
Düsseldorf- eine Klimabilanz erstellt.
2) Im
jährlichen Bericht zu den Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind die je
Maßnahme voraussichtlich zu erzielenden Reduktionen der Treibhausgasemissionen
darzustellen.
3) Der
Jahresenergieverbrauch der einzelnen Liegenschaften der Stadt Hilden ist zu
ermitteln und auf Grundlage von Kennwertvergleichen zu bewerten. Darauf
aufbauend ist ein Vorschlag dem Rat vorzulegen, welche Liegenschaften
hinsichtlich der Optimierung des Energieverbrauchs untersucht werden sollen.
Eine Prioritätenliste zur Sanierung dieser Liegenschaften ist zu erstellen.
4) Parallel
dazu wird ein Plan entwickelt, nach dem alle geeigneten Dächer der Stadt bis
zum Jahr 2030 mit Solaranlagen ausgestattet werden.
5) Im Laufe
des Jahres 2023 werden seitens der Stadt für Bürger*innen, Gewerbetreibende und
Unternehmen öffentlichkeitswirksame Informationsangebote und die Vermittlung
von Beratungsangeboten im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung
bereitgestellt.
6) Bei
der Anschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsgeräten wird möglichst die
klimafreundlichste Variante erworben.
7) Alle
drei Jahre sind die erzielten Reduktionen der Treibhausgasemissionen zu
ermitteln und diese zu präsentieren. Die angestrebten Ziele verstehen sich als Mindestanforderungen. Sollten
Land und Bund weiterführende Vorgaben machen, gelten die damit verbundenen
höheren Anforderungen.
8) Die
Verwaltung stellt dar, welche Gelder im Jahr 2024 und in den Folgejahren für
Klimaschutz und Klimaanpassung bereitgestellt werden müssen.
9) Parallel
dazu wird die Stadtverwaltung damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit der
Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate eine Klimaschutz- und
Klimaneutralitätsstrategie für Hilden zu entwickeln.