Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 57, Nein: 2

Gemeinsamer Antragstext der Fraktionen Bündnis´90/DIE GRÜNEN und CDU vom 23.11.2022 mit den Ergänzungen der Fraktionen der SPD und der Bürgeraktion Hilden

(GEÄNDERTER Antragstext, Änderungen gestrichen bzw. kursiv dargestellt):

 

Der Rat der Stadt Hilden bekennt sich ausdrücklich zum Klimaschutz. Er strebt deshalb an, die Klimaschutzziele der Bundesregierung für 2045 bis zum Jahr 2035 zu erreichen.

 

1) Um dieses Ziel zu erreichen, wird zunächst gesamtstädtisch der Ist-Zustand hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen ermittelt und dazu - wie in Düsseldorf- eine Klimabilanz erstellt.

 

2)  Im jährlichen Bericht zu den Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind die je Maßnahme voraussichtlich zu erzielenden Reduktionen der Treibhausgasemissionen darzustellen.

 

3)  Der Jahresenergieverbrauch der einzelnen Liegenschaften der Stadt Hilden ist zu ermitteln und auf Grundlage von Kennwertvergleichen zu bewerten. Darauf aufbauend ist ein Vorschlag dem Rat vorzulegen, welche Liegenschaften hinsichtlich der Optimierung des Energieverbrauchs untersucht werden sollen. Eine Prioritätenliste zur Sanierung dieser Liegenschaften ist zu erstellen.

 

4)  Parallel dazu wird ein Plan entwickelt, nach dem alle geeigneten Dächer der Stadt bis zum Jahr 2030 mit Solaranlagen ausgestattet werden.

 

5)  Im Laufe des Jahres 2023 werden seitens der Stadt für Bürger*innen, Gewerbetreibende und Unternehmen öffentlichkeitswirksame Informationsangebote und die Vermittlung von Beratungsangeboten im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung bereitgestellt.

 

6)  Bei der Anschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsgeräten wird möglichst die klimafreundlichste Variante erworben.

 

7)  Alle drei Jahre sind die erzielten Reduktionen der Treibhausgasemissionen zu ermitteln und diese zu präsentieren. Die angestrebten Ziele verstehen sich als Mindestanforderungen. Sollten Land und Bund weiterführende Vorgaben machen, gelten die damit verbundenen höheren Anforderungen.

 

8)  Die Verwaltung stellt dar, welche Gelder im Jahr 2024 und in den Folgejahren für Klimaschutz und Klimaanpassung bereitgestellt werden müssen.

 

9)  Parallel dazu wird die Stadtverwaltung damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate eine Klimaschutz- und Klimaneutralitätsstrategie für Hilden zu entwickeln.