Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 9

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt Hilden beschließt - vorbehaltlich der Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften - die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit ihren Anlagen einschließlich des Stellenplans 2023 als Anlage zum Haushaltsplan.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorbericht gemäß Haushaltsplanentwurf entsprechend

der so geänderten Haushaltssatzung mit ihren Anlagen fortzuschreiben und den Haushaltsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.