Sitzung: 13.12.2022 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 9
Vorlage: WP 20-25 SV 20/111
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Hilden beschließt -
vorbehaltlich der Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung
kommunalrechtlicher Vorschriften - die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen einschließlich des Stellenplans 2023 als Anlage zum Haushaltsplan.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Vorbericht gemäß Haushaltsplanentwurf entsprechend
der so geänderten Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
fortzuschreiben und den Haushaltsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung
vorzulegen.