Sitzung: 13.12.2022 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 53, Nein: 4
Vorlage: WP 20-25 SV 51/171
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung des Jugendhilfeausschusses den Übergangskontrakt mit der
Freizeitgemeinschaft Hilden über den Betrieb des Abenteuerspielplatzes für die
Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023.
2. Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die
Verwaltung weiter mit allen Trägern die finale Ausgestaltung der Kontrakte bis
zum 30.06.2023 abzustimmen. Die Kontrakte sollen ab dem 01.01.2024 bis zum
30.06.2026 gelten.
3. Der Rat der Stadt Hilden ermächtigt die
Verwaltung bei Bedarf die Anlage C - Struktur und Zielvereinbarung - in
Abstimmung mit dem Träger anzupassen. Der Jugendhilfeausschuss wird über
erfolgte Anpassungen im Rahmen des jährlichen Jugend- und Familienberichtes
informiert.