Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 4

Beschlussvorschlag:

1.    Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung des Jugendhilfeausschusses den Übergangskontrakt mit der Freizeitgemeinschaft Hilden über den Betrieb des Abenteuerspielplatzes für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023.

 

2.    Der Rat der Stadt Hilden beauftragt die Verwaltung weiter mit allen Trägern die finale Ausgestaltung der Kontrakte bis zum 30.06.2023 abzustimmen. Die Kontrakte sollen ab dem 01.01.2024 bis zum 30.06.2026 gelten.

 

3.    Der Rat der Stadt Hilden ermächtigt die Verwaltung bei Bedarf die Anlage C - Struktur und Zielvereinbarung - in Abstimmung mit dem Träger anzupassen. Der Jugendhilfeausschuss wird über erfolgte Anpassungen im Rahmen des jährlichen Jugend- und Familienberichtes informiert.