Sitzung: 13.12.2022 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 4, Enthaltungen: 13
Vorlage: WP 20-25 SV III/038
Geänderter Beschlussvorschlag der CDU
Fraktion (Änderungen durchgestrichen bzw. kursiv dargestellt):
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt wie folgt:
1) Die Freizeitgemeinschaft
erhält für das Produkt 01 Verwaltung einen Betriebskostenzuschuss für das Jahr
2023 i.H.v. 195.207€. für das Jahr 2024 i.H.v. 203.680€ und für das Jahr
2025 i.H.v. 213.439€. Die
Entscheidung für die Jahre 2024 und 2025 wird bis zur Vorlage des
Jahresabschlusses und Vorberatung in der ersten Sitzung des
Jugendhilfeausschusses im Jahr 2023 vertagt.
2) Die Freizeitgemeinschaft
erhält für das Produkt 02 Beratung einen Betriebskostenzuschuss für das Jahr
2023 i.H.v. 6.988€
3) Die Freizeitgemeinschaft
erhält für das Produkt 03 Freizeitangebote einen Betriebskostenzuschuss für das
Jahr 2023 i.H.v. 15.555€
4) Die Freizeitgemeinschaft
erhält für das Produkt 05 Betreibung des Abenteuerspielplatzes einen
Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2023 i.H.v. 327.128€, für das Jahr 2024
i.H.v. 343.561€ und für das Jahr 2025 i.H.v. 360.815€. Die
Entscheidung für die Jahre 2024 und 2025 wird bis zur Vorlage des
Jahresabschlusses und Vorberatung in der ersten Sitzung des
Jugendhilfeausschusses im Jahr 2023 vertagt.