Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 4, Enthaltungen: 13

Geänderter Beschlussvorschlag der CDU Fraktion (Änderungen durchgestrichen bzw. kursiv dargestellt):

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt wie folgt:

 

1)         Die Freizeitgemeinschaft erhält für das Produkt 01 Verwaltung einen Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2023 i.H.v. 195.207€. für das Jahr 2024 i.H.v. 203.680€ und für das Jahr 2025 i.H.v. 213.439€. Die Entscheidung für die Jahre 2024 und 2025 wird bis zur Vorlage des Jahresabschlusses und Vorberatung in der ersten Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2023 vertagt.

 

2)         Die Freizeitgemeinschaft erhält für das Produkt 02 Beratung einen Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2023 i.H.v. 6.988€

 

3)         Die Freizeitgemeinschaft erhält für das Produkt 03 Freizeitangebote einen Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2023 i.H.v. 15.555€

 

4)         Die Freizeitgemeinschaft erhält für das Produkt 05 Betreibung des Abenteuerspielplatzes einen Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2023 i.H.v. 327.128€, für das Jahr 2024 i.H.v. 343.561€ und für das Jahr 2025 i.H.v. 360.815€. Die Entscheidung für die Jahre 2024 und 2025 wird bis zur Vorlage des Jahresabschlusses und Vorberatung in der ersten Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2023 vertagt.