Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 51, Enthaltungen: 2

Antragstext:

Der Rat der Stadt Hilden möge nach Beratung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

beschließen:

 

1. Im Haushalt 2023 werden die Ausgabeansätze (Zeilen 11 – 17) aus den Zahlen des

(vorläufigen) Jahresabschluss des Jahres 2021 übernommen, es sei denn, der angemeldete

Betrag (= Ansatz im Entwurf) ist niedriger; dann gilt dieser.

 

2. Für die Jahre 2024 ff. werden Haushaltsanmeldungen der Fachämter nicht berücksichtigt,

wenn und soweit sie für Grund und Höhe keine nachvollziehbare Begründung enthalten, die den

Einsatz von Steuergeldern in der begehrten Höhe rechtfertigt. Soweit dies nach Prüfung der

Kämmerei der Fall ist, erfolgt die Übernahme dieser Begründungen in den Haushaltsplanentwurf. Soweit dies nicht der Fall ist, gelten die zuletzt festgestellten Jahresergebnisse insoweit weiter, es sei denn, der angemeldete Betrag (= Ansatz im Entwurf) ist niedriger; dann gilt dieser.