Sitzung: 13.12.2022 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 51, Enthaltungen: 2
Vorlage: WP 20-25 SV 20/106
Der
Rat der Stadt Hilden möge nach Beratung im Ausschuss für Finanzen und
Beteiligungen
beschließen:
1.
Im Haushalt 2023 werden die Ausgabeansätze (Zeilen 11 – 17) aus den Zahlen des
(vorläufigen)
Jahresabschluss des Jahres 2021 übernommen, es sei denn, der angemeldete
Betrag
(= Ansatz im Entwurf) ist niedriger; dann gilt dieser.
2.
Für die Jahre 2024 ff. werden Haushaltsanmeldungen der Fachämter nicht
berücksichtigt,
wenn
und soweit sie für Grund und Höhe keine nachvollziehbare Begründung enthalten,
die den
Einsatz
von Steuergeldern in der begehrten Höhe rechtfertigt. Soweit dies nach Prüfung
der
Kämmerei der Fall ist, erfolgt die Übernahme dieser Begründungen in den Haushaltsplanentwurf. Soweit dies nicht der Fall ist, gelten die zuletzt festgestellten Jahresergebnisse insoweit weiter, es sei denn, der angemeldete Betrag (= Ansatz im Entwurf) ist niedriger; dann gilt dieser.